Wir können für Sie auf Wunsch als Generalplaner tätig werden.
Unsere Erfahrungen reichen von Einzelobjekten bis zur Realisierung
von Kleinsiedlungen mit Umzugmanagement.
Die Leistungen des Baustellenkoordinators nach Baustellenverordnung und den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) ist gesetzlich vorgeschrieben. In welchem Umfang und bei welcher Baustellengröße diese erforderlich werden, regelt der Gesetzgeber.
Unser Unternehmen kann auf ausgebildete Baustellenkoordinatoren zurückgreifen.
Wir haben unterschiedlichste Baustellen koordiniert, wie z.B. Pausenhof und Sportbereich auf dem Dach einer Berliner Schule, Sanierung des denkmalgeschützten Geschäftshauses Schlossplatz 5 in Oranienburg, Umbau von Wohnhäusern aller Art und Sanierung einer Fachschule in Berlin.